Die gesetzliche Berufsbezeichnung lautet Rechtsanwalt.
Die Berufsbezeichnung wurde in der Bundesrepublik Deutschland verliehen.
Die Rechtsanwälte unterliegen den folgenden berufsrechtlichen Regelungen:
• Der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
• der Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA), der Fachanwaltsordnung (FAO)
• dem Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – RVG
• den Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE) sowie dem
• Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland vom 9. März 2000 (EuRAG)
Diese und weitere berufsrechtlichen Regelungen finden Sie auf der Internetseite der Bundesrechtsanwaltskammer
(http://www.brak.de/) unter „Berufsrecht".